Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Abschluss des Dienstleistungsvertrages
Sie können Ihre Teilnahme persönlich, telefonisch, schriftlich oder über das Internet buchen. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages verbindlich an. Der Dienstleistungsvertrag kommt durch eine Buchungsbestätigung von uns zustande. Der Kunde tritt sowohl für Seine, als auch für alle weiteren durch ihn angemeldeten Kunden vertragliche Verpflichtungen ein.
2. Vertragsgegenstand/ Leistungen
Der Umfang der zu erbringenden Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Die Leistungen sind für uns bindend. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen oder nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsantritt Leistungsänderungen vorzunehmen. Der Kunde wird dann von uns unverzüglich informiert.
3. Bezahlung
Sofern keine gesonderten schriftlichen Vereinbarungen getroffen sind, ist nach Auftragserteilung die gesamte Kursgebühr zu überweisen. Die Kursgebühr beinhaltet die jeweils geltende Mehrwertsteuer.
4. Vertragrücktritt / Umbuchung / Kündigung
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so hat dies schriftlich zu erfolgen. Der folgende Teilbetrag ist dann zu leisten:
- 5 bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% des Vertrages;
- kürzer als 48 Stunden bis zum Veranstaltungsbeginn oder nicht erscheinen zum Kurs wird der gesamte Kursbetrag fällig.
Für die Berechnung des Teilbetrages gilt der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns.
4.1 Umbuchungswünsche versuchen wir, soweit möglich, zu folgen. Sollte eine Umbuchung nicht möglich sein, gelten die Bedingungen für den Vertragsrücktritt. Selbstverständlich kann der Kunde auch Ersatzpersonen zur Veranstaltung schicken.
4.2 Sollte die Veranstaltung aus sicherheitsrelevanten Gründen ( Unwetter, höhere Gewalt usw.) zum vereinbarten Zeitpunkt nicht stattfinden können, erhält der Kunde von uns einen Ersatztermin. Sollte kein Ersatztermin möglich sein, werden bereits geleistete Zahlungen, abzüglich der uns entstandenen Kosten zurückerstattet.
4.3 Wir kündigen bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl den Vertrag, wenn für die entsprechende Veranstaltung auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird.
4.4 ONsighting behält sich eine fristlose Vertragskündigung vor, wenn der Kunde die Veranstaltung in nicht unerheblicher Weise stört, unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss steht oder die sicherheitsrelevanten Anweisungen der Mitarbeiter oder deren Erfüllungsgehilfen nicht befolgt. Vor der Veranstaltung muss der Trainer der Firma Onsighting über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen (z.B. Herz-Kreislauferkrankungen, Diabetes, Asthma, Phobien (Höhenangst, Spinnen) oder Depressionen) informiert werden. Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen oder einer eventuellen Selbst- bzw. Fremdgefährdung ist der Trainer berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der finanzielle Anspruch besteht trotzdem.
5. Ersatzpersonen
Ersatzpersonen anstatt eines gemeldeten Teilnehmers können bis zum Veranstaltungsbeginn eingesetzt werden, dieser tritt in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ein. Die ONsighting kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die durch den Eintritt eines Dritten entstehenden tatsächlichen Mehrkosten sind zu erstatten.
6. Haftung der ONsighting
6.1 Die Teilnahme an den Veranstaltungen, insbesondere im Bereich Outdoor und Natur, können mit besonderen Risiken verbunden sein; die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
6.2 Die Firma ONsighting beschränken ihre Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, gleich aus welchem Rechtsgrund.
6.3 Die Firma ONsighting als auch deren Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; dies gilt nicht für Körperschäden.
7. Haftung im Bereich der Sport- und Weiterbildungskurse
7.1 Sport- und Weiterbildungskurse im Gelände ist nie ohne Risiko. Ihre Trainer und Guides besitzen jedoch alle eine gründliche Ausbildung und vor allem viel Erfahrung. So können sie Gefahren auf ein Minimum reduzieren und versprechen Ihnen neben Lernerfolg und Erlebnis größtmögliche Sicherheit. Ihre Trainer und Guides sind jederzeit weisungsbefugt und dürfen bei Gefahr für Leib und Leben jederzeit den Kurs abbrechen. Dennoch erfolgt die Teilnahme an einem Training oder Weiterbildung bei der ONsighting und seinen Partnern auf eigene Gefahr und Verantwortung. Der Veranstalter ist im Besitz einer speziellen Betriebshaftpflichtversicherung für den Bereich Erlebnisorientierte Sportarten. Darüber hinaus verzichtet jeder Teilnehmer auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen jeglicher Art wegen leichter Fahrlässigkeit der Trainer, soweit nicht durch bestehende Haftpflichtversicherung der entsprechende Schaden abgedeckt ist.
7.2 Soweit kein Versicherungsschutz besteht oder die Ansprüche über den Rahmen des bestehenden Versicherungsschutzes hinausgehen, ist eine Haftung der Trainer wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Gegen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.
8. Leihausrüstung
Reparaturkosten für zur Verfügung gestellte Ausrüstung, welche über die normale Nutzung hinaus geschädigt wurde, sind vom Kunden zu erstatten. Bei Verlust von Leihausrüstung hat der Kunde gleichwertigen Ersatz zu beschaffen.
9. Gewährleistung/ Abhilfe
Wird die im Vertrag genannte Leistung nicht erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Die Abhilfe kann verweigert werden, wenn diese einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir behalten uns auch vor, eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.
10. Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen, um evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Den Anweisungen der Trainer ist strikt Folge zu leisten.
11. Ausschluss/ Verjährung von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen verjähren innerhalb eines Monats, sofern diese nicht in dieser Frist schriftlich bei uns geltend gemacht werden.
12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
13. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist beim Amtsgericht Hanau.
Stand 25.06.2007